Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-21/281/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/281/01

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen", Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten,
    „SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen", Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 1. Juni 2021 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 95 umfasst den nördlichen Teil des Grundstückes „Damgartener Chaussee 62“, welches ehemals mit einem Bauernhaus bebaut und von einzelnen Kleingärtnern genutzt wurde. Weiterer Bestandteil des Geltungsbereiches ist das Grundstück des in der Damgartener Chaussee 61 c ansässigen Lebensmittel-discounters.

 

Planungsziel ist die Weiterführung des westlich angrenzenden Wohngebietes und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Lebensmittel-discounters Norma direkt an der Damgartener Chaussee. Der Neubau von Norma ist aus städtebaulicher Sicht begrüßenswert, da somit ein Störfaktor aus dem sich weiter entwickelnden Wohngebiet verlagert wird. Die Platzverhältnisse ermöglichen es weiterhin, an der Damgartener Chaussee eine Fläche von ca. 1.700 m² für eine eingeschränkte, das Wohnen nicht störende, gewerbliche Nutzung zuzulassen.

 

Vor dem Satzungsbeschluss sind über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Lebensmitteldiscounter die Erschließungskosten zu regeln. Die Planungskosten für das Bebauungsplanverfahren tragen beide Parteien gemeinsam.

 

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. Seitens der Behörden wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellung-nahmen abgegeben.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss: 4. Juni 2018

Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss: 10. April 2019

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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