Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/003

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/003

 

Aufstellungsbeschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Damgartener Weg II“, OT Tempel

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

Für das Flurstück 89/2 tlw. der Flur 1 Gemarkung Tempel wird eine Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Norden und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Fläche
  • im Osten durch das Wohngrundstück „Damgartener Weg 17 / 17a“
  • im Süden durch die Straße „Damgartener Weg“

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • bauliche Abrundung und Nachverdichtung der Ortsrandlage
  • Bebauung für eine Wohnnutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Der Gemeinde liegt ein Antrag auf Aufstellung einer Innenbereichssatzung vor. Auf einer Teilfläche des Flurstückes 89/2 der Flur 1 Gemarkung Tempel soll Baurecht für die Errichtung von 4 Einfamilienhäusern geschaffen werden. Mit dem Satzungsinstrument kann die Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden, wenn die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt ist. Die betreffende Außenbereichsfläche grenzt nordwestlich an die vorhandene Bebauung und wird an ihrer Südseite von straßenbegleitender Bebauung flankiert, so dass eine städtebauliche Prägung gegeben, ist.

Der Antragsteller übernimmt die Kosten des Planverfahrens. Des Weiteren ist vor Abschluss des Planverfahrens ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, der u. a. die Realisierung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen durch den Antragsteller absichert. 

 

 

 

 

.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...