Beschlussvorlage - AD/BV/BA-17/170/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. AD/BV/BA-17/170/01

 

Satzungsbeschluss über die 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Plummendorf

 

Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4a Absatz 3 BauGB des Entwurfes der 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Plummendorf durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung den in der Beschlussvorlage (Abwägungsprotokoll) vom 11. September 2019 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft. Das Amt Ribnitz-Damgarten wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Plummendorf mit Stand vom 11. September 2019.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 11. September 2019 wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Ribnitz-Damgarten wird beauftragt, den Beschluss über die 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Plummendorf ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Plummendorf in Kraft.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung: 

 

Bei dem Änderungsgebiet handelt sich um ein Grundstück, welches ehemals mit einem Kuhstall bebaut war und in der wirksamen Innenbereichssatzung als „Festplatzwiese“ ausgewiesen ist. Das Grundstück hat bereits vor mehreren Jahren die Stadt Ribnitz-Damgarten erworben, wobei der Stall abgebrochen wurde. Das Änderungsverfahren beinhaltet eine Streichung der Festsetzung „Festplatzwiese“ verbunden mit der Ausweisung von ca. 2 Bauparzellen zur baulichen Nachverdichtung der Ortslage. Die Kosten der Planänderung trägt die Stadt als Grundstückseigentümerin.

Seitens der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Lediglich der Wasser- und Bodenverband wies auf einen maroden verrohrten Graben hin, der noch in diesem Jahr erneuert wird. Darüber hinaus sichern die getroffenen Festsetzungen der Innenbereichssatzung nunmehr, dass die Trasse des Grabens im künftig öffentlichen Bereich verläuft (Verkehrsbegleitgrün).

 

 

Bisherige Beschlussfassungen:

  • Aufstellungsbeschluss 16. Dezember 2014
  • Entwurfs- und Auslegung 27. Juni 2017

 

 

 

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Anlagen

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