Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/020

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 94 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung ehem. KVG Gelände“, Richtenberger Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 94 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung ehem. KVG Gelände“, Richtenberger Straße, im Verfahren nach § 13 a werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 12. August 2019 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung: 

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 umfasst Teile des ehemaligen Firmengeländes der Kraftverkehrsgesellschaft in der Richtenberger Straße. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für ca. 7 Einfamilienhausparzellen sowie 2-geschossige Mehrfamilienhäuser. Die Erschließung dieses privat finanzierten Vorhabens erfolgt von der Richtenberger Straße aus. Im Planverfahren wird gesichert, dass diese Zufahrt auch zur künftigen Anbindung weiterer angrenzender Brachflächen genutzt werden kann.

Die Stadt hat für den gesamten Bereich zwischen der Stralsunder Chaussee und der Richtenberger Straße 2010 einen Rahmenplan aufgestellt. Planungsziel für den Geltungsbereich ist auch hier eine Wohnbebauung, jedoch vorzugsweise mehrgeschossig.

Das beantragte Vorhaben entspricht den städtebaulichen Zielstellungen. Im Flächennutzungsplan der Stadt ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange (TöB) / Behörden frühzeitig beteiligt. Die Hinweise der TöB / Behörden wurden in den Entwurfsunterlagen berücksichtigt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

 

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Anlagen

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