Informationsvorlage - RDG/IV/FA-19/008
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsausführung nach § 20 GemHVO-Doppik
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
- Verantwortlicher:
- Waack, Petra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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22.08.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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Bereit
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Informationsvorlage Nr. RDG/IV/FA-19/008
Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsausführung nach § 20 GemHVO-Doppik
Gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V ist die Gemeindevertretung nach den örtlichen Bedürfnissen während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.
Der Berichtspflicht wird wegen der Kommunalwahlen am 26.05.2019 in diesem Jahr in den ersten Sitzungen der Ausschüsse nach der Wahl nachgekommen.
In der Informationsvorlage werden der Ergebnis- und der Finanzhaushalt mit den Angaben per 12.08.2019 vorgelegt (Anlage).
Das Finanzergebnis stellt die Zahlungsvorgänge und den aktuellen Bankbestand dar. Im Unterschied zum Ergebnishaushalt enthält der Finanzhaushalt keine Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Zusätzlich sind investive Zahlungsvorgänge und Tilgungsleistungen abgebildet.
Die Salden der Ein- und Auszahlungen entwickeln sich zum Stichtag wie folgt:
Finanzergebnis per 31.12.2018: 14.702.395 Euro
Finanzergebnis per 12.08.2019: 1.506.214 Euro
Finanzergebnis gesamt: 16.208.609 Euro
Die kumulative Finanzrechnung stellt den Bargeldbestand der Stadt Ribnitz-Damgarten am
12. August 2019 dar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.006,6 kB
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