Informationsvorlage - RDG/IV/FA-19/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Informationsvorlage Nr. RDG/IV/FA-19/008

 

Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsausführung nach § 20 GemHVO-Doppik

 

Gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V ist die Gemeindevertretung nach den örtlichen Bedürfnissen während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Der Berichtspflicht wird wegen der Kommunalwahlen am 26.05.2019 in diesem Jahr in den ersten Sitzungen der Ausschüsse nach der Wahl nachgekommen.

 

In der Informationsvorlage werden der Ergebnis- und der Finanzhaushalt mit den Angaben per 12.08.2019 vorgelegt (Anlage).

 

Das Finanzergebnis stellt die Zahlungsvorgänge und den aktuellen Bankbestand dar. Im Unterschied zum Ergebnishaushalt enthält der Finanzhaushalt keine Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Zusätzlich sind investive Zahlungsvorgänge und Tilgungsleistungen abgebildet.

 

Die Salden der Ein- und Auszahlungen entwickeln sich zum Stichtag wie folgt:

 

Finanzergebnis per 31.12.2018:   14.702.395 Euro

Finanzergebnis per 12.08.2019:     1.506.214 Euro

Finanzergebnis gesamt:    16.208.609 Euro

 

Die kumulative Finanzrechnung stellt den Bargeldbestand der Stadt Ribnitz-Damgarten am
12. August 2019 dar.

 

 

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Anlagen

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