Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/013

 

Satzungsbeschluss über die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Wildrosenweg“, OT Borg

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung Wildrosenweg“ durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 31. Juli 2019 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung Wildrosenweg“ bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 31. Juli 2019 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 31. Juli 2019 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung der V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten gemäß § 6 (5) BauGB, den Satzungsbeschluss der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung Wildrosenweg“ ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung tritt die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung Wildrosenweg“ in Kraft.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Planungsziele des mit Ablauf des 21. November 2011 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 63 sind zum einen die Ausweisung von Baugrundstücken für 9 Wohnhäuser wie aber auch die Entwicklung eines Sondergebietes für Ferienhäuser. Die Ausweisung des Sondergebietes resultierte aus dem Bestreben eines ortsansässigen Investors, im Plangeltungsbereich eine Ferienanlage bestehend aus
10 Ferienhäusern zu errichten.

Die Wohnungsbaugrundstücke sind zwischenzeitlich alle vermarktet und teilweise bebaut. Die Entwicklung des Ferienhausgebietes kam durch den Investor leider nicht zum Tragen, wobei auch anderweitige entsprechende Vermarktungsbemühungen seitens der Stadt keinen Erfolg brachten. Im Ergebnis von intensiven Abstimmungen mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern ist es aber möglich, über eine Anpassung des Bebauungsplanes die Sondergebietsfläche in eine Wohnbaufläche zu ändern, wodurch dem steten Bedarf an Wohngrundstücken in der Stadt Ribnitz-Damgarten weiter Rechnung getragen werden kann.

Konkret werden im Rahmen der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 sieben Bauparzellen ausgewiesen. Seitens der im Planverfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange und Behörden wurden keine wesentlichen Bedenken zur Planungsabsicht vorgetragen. Durch die Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

 

Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich bislang einer Sonderbaufläche dar. Eine Änderung in Wohnbaufläche erfolgt im Parallelverfahren (V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten).

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss: 7. März 2018

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 20. Februar 2019

 

 

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Anlagen

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