Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/012

 

Satzungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg“, OT Langendamm

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung Heideweg“ durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 10. Juli 2019 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung Heideweg“, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 10. Juli 2019 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 10. Juli 2019 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung Heideweg“ ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung tritt die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Wohnbebauung Heideweg“ der Stadt Ribnitz-Damgarten, in Kraft.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 32 ist seit 2006 in Kraft, wobei der Satzungsbeschluss hierzu bereits 1996 gefasst wurde. Das zuständige Forstamt Schuenhagen hat seit 2011 darauf hingewiesen, dass auf einigen als Baugrundstücke ausgewiesenen privaten Flächen zwischenzeitlich durch natürliche Sukzession Wald aufgewachsen ist, der eine Bebauung auf Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 32 verhindert. Des Weiteren gilt ein Bauverbot im Waldabstandsbereich von 30 m für angrenzende Grundstücke. Im Ergebnis der hieraufhin erfolgten Abstimmungen hat das Forstamt eine Waldumwandlung o. ä. ausgeschlossen. Lediglich der Reduzierung des Waldabstandes von 30 m auf 22 m wurde zugestimmt.

Die von den Nutzungseinschränkungen betroffenen Grundstückseigentümer wurden über den Sachverhalt informiert. Die Stadt ist verpflichtet, den Bebauungsplan Nr. 32 zu ändern, um diesen Widerspruch (Baugrundstück lt. B-Plan <–> Bauverbot lt. Landeswaldgesetz) aufzulösen.

Die im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange trugen keine wesentlichen Anregungen oder Bedenken zum Planvorhaben vor. Zwei Stellungnahmen wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht.

 

Bisherige Beschlussfassung

Aufstellungsbeschluss: 27. April 2016

Veränderungssperre: 27. April 2016

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 19.07.2017

 

 

 

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Anlagen

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