Beschlussvorlage - AA/BV/HA-19/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der zweiten Stellvertretung der Amtsvorsteherin/des Amtsvorstehers und Ernennung der/des Gewählten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Verantwortlicher:
- Frau Mittermayer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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09.07.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. AA/BV/HA-19/005
Wahl der zweiten Stellvertreterin/des ersten Stellvertreters des Amtsvorstehers/in
Der Amtsausschuss wählt die zweite Stellvertreterin/den ersten Stellvertreter des Amtsvorstehers/in für die Wahlperiode 2019 - 2024:
Wahlvorschlag 1: Andrea Eichler
Wahlvorschlag 2: -
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Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 139 Kommunalverfassung M-V bestimmt der Amtsausschuss die Stellvertretung des Amtsvorstehers durch Wahl zweier Personen, die den Amtsvorsteher im Fall seiner Verhinderung vertreten. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder des Amtsausschusses erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Personen erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur eine Person zur Wahl stand. Bei zwei oder mehr Personen findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Amtsvorsteher zieht. Die Reihenfolge der Stellvertretung ist mit der Wahl festzulegen.
Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind für die Dauer ihrer Amtszeit in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter zu berufen. Ihr bisheriges Dienst- oder Arbeitsverhältnis bleibt davon unberührt.
