Beschlussvorlage - AA/BV/HA-19/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. AA/BV/HA-19/002

 

Wahl des Amtsvorstehers/der Amtsvorsteherin

 

Der Amtsausschuss wählt die Amtsvorsteherin/den Amtsvorsteher für die Wahlperiode 2019 - 2024:

 

 

 

Wahlvorschlag 1: Burkhard Schade

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung: 

 

Gemäß § 137 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V (KV M-V wählt der Amtsausschuss in hauptamtlich verwalteten Gemeinden in der konstituierenden Sitzung unter der Leitung des ältesten Mitglieds aus der Mitte des Amtsausschusses die/den Amtsvorsteher/Amtsvorsteherin. Das älteste Mitglied verpflichtet die gewählte Person durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten und übergibt ihr die Leitung der Sitzung.

 

Bei der Wahl ist keine besondere Mehrheit vorgeschrieben, so dass gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Soweit nur ein Kandidat zur Wahl steht, ist dieser gewählt, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

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