Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-19/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der ersten Stellvertreterin/des ersten Stellvertreters des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Verantwortlicher:
- Frau Mittermayer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
26.06.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 40 Abs. 1 und 3 Kommunalverfassung M-V bestimmt die Stadtvertretung die Stellvertretung des Bürgermeisters durch Wahl zweier Personen, die den Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Stadtvertretung erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Personen erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur eine Person zur Wahl stand. Bei zwei oder mehr Personen findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das die Stadtpräsidentin/der Stadtpräsident zieht. Die Reihenfolge der Stellvertretung ist mit der Wahl festzulegen.
In hauptamtlich verwalteten Gemeinden erfolgt die Wahl durch die Stadtvertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten (Amtsleitung, Büroleitung Stadtmarketing)
Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind für die Dauer ihrer Amtszeit in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter zu berufen. Ihr bisheriges Dienst- oder Arbeitsverhältnis bleibt davon unberührt.
