Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/720
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 99 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung Wasserreihe - West II", OT Langendamm
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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05.02.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ortsbeirat Langendamm
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Vorberatung
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19.02.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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20.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/720
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 99 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Wasserreihe – West II“, OT Langendamm
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 261/1, 267 tlw. und 269 der Flur 1 der Gemarkung Langendamm wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die Straße „Wasserreihe“ südlich des Bebauungsplanes Nr. 67 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Wochenendhausgebiet Wasserreihe West“
- im Osten und im Süden durch landwirtschaftliche genutzte Flächen
- im Westen durch Waldflächen
- Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Ausweisung von Wohnbauflächen
- Sicherstellung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durch-zuführen:
- dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlich-keitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Begründung
Der Stadt liegt der Antrag eines Grundstückseigentümers auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 99 vor. Der Antragsgegenstand entspricht dem städtebaulichen Entwicklungsziel der Stadt, den Ortsteil Langendamm als Wohnungsstandort zu stärken. Eine entsprechende Ausweisung im Flächennutzungsplan der Stadt mit einer „Sonderbaufläche – gleichberechtigtes Wohnen und Wochenendwohnen“ ist grundsätzlich gegeben. Auch grenzt nördlich der überplanten Fläche der Bebauungsplan Nr. 67 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohn- und Wochenendhausgebiet Wasserreihe West“ an.
Der Antragsteller hat die Kostenübernahme erklärt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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492,5 kB
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