Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-18/555/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/555/01

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Wildrosenweg“, OT Borg

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Wildrosenweg“, OT Borg, werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom
    30. Januar 2019 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Planungsziele des mit Ablauf des 21. November 2011 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 63 sind zum einen die Ausweisung von Baugrundstücken für 9 Wohnhäuser wie aber auch die Entwicklung eines Sondergebietes für Ferienhäuser. Die Ausweisung des Sondergebietes resultierte aus dem Bestreben eines ortsansässigen Investors, im Plangeltungsbereich eine Ferienanlage bestehend aus
10 Ferienhäusern zu errichten.

 

Die Wohnungsbaugrundstücke sind zwischenzeitlich alle vermarktet und teilweise bebaut. Die Entwicklung des Ferienhausgebietes kam durch den Investor leider nicht zum Tragen, wobei auch anderweitige entsprechende Vermarktungsbemühungen seitens der Stadt keinen Erfolg brachten. Im Ergebnis von intensiven Abstimmungen mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern ist es nunmehr aber möglich, über eine Anpassung des Bebauungsplanes die Sonder-gebietsfläche in eine Wohnbaufläche zu ändern, wodurch dem steten Bedarf an Wohngrundstücken in der Stadt Ribnitz-Damgarten weiter Rechnung getragen werden kann.

 

Konkret werden 7 Bauparzellen im Rahmen der II. Änderung ausgewiesen. Der Vorentwurf wurde zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Stellungnahmen liegen nicht vor. Seitens der beteiligten betroffenen Träger öffentlicher Belange und Behörden wurden keine wesentlichen Bedenken zur Planungsabsicht vorgetragen.

 

Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich bislang einer Sonderbaufläche dar. Eine Änderung in Wohnbaufläche erfolgt im Parallelverfahren (V. Änderung der 2. Neubekanntmachung).

 

Bisherige Beschlussfassungen: Aufstellungsbeschluss: 7. März 2018

 

 

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Anlagen

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