Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/720

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/720

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 99 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Wasserreihe – West II“, OT Langendamm

 

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 261/1, 267 tlw. und 269 der Flur 1 der Gemarkung Langendamm wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
  • Ausweisung von Wohnbauflächen
  • Sicherstellung der Erschließung
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durch-zuführen:

 

  • dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlich-keitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung behren kann, zu beteiligen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Stadt liegt der Antrag eines Grundstückseigentümers auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 99 vor. Der Antragsgegenstand entspricht dem städtebaulichen Entwicklungsziel der Stadt, den Ortsteil Langendamm als Wohnungsstandort zu stärken. Eine entsprechende Ausweisung im Flächennutzungsplan der Stadt mit einer „Sonderbaufläche – gleichberechtigtes Wohnen und Wochenendwohnen“ ist grundsätzlich gegeben. Auch grenzt nördlich der überplanten Fläche der Bebauungsplan Nr. 67 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohn- und Wochenendhausgebiet Wasserreihe West“ an.

 

Der Antragsteller hat die Kostenübernahme erklärt.

 

 

 

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Anlagen

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