Beschlussvorlage - RDG/BV/TA-16/257/01
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bildung, Tourismus und Kultur
- Bearbeiter:
- Janine Bittner
- Verantwortlicher:
- Frau Kunz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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12.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/TA-16/257/01
1. Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die 1. Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten ist mit Bescheid vom 23. April 2012 die staatliche Anerkennung als Erholungsort erteilt worden. Diese Anerkennung ist beschränkt auf die Stadtteile Ribnitz und Damgarten sowie auf die Ortsteile Hirschburg, Klockenhagen, Körkwitz, Langendamm, Neuheide und Neuhof.
Entsprechend § 11 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG
M-V) können Gemeinden und Gemeindeteile, die als Kur- oder Erholungsorte anerkannt sind, Kur- und Fremdenverkehrsabgabe erheben.
Mit Inkrafttreten der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe am 1. Januar 2018 erhebt die Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten Kurabgabe in den bereits zertifizierten Stadt- und Ortsteilen.
Im Hinblick der perspektivischen Entwicklung einer gemeinsamen Gästecard mit anderen Kur- und Erholungsorten und um eine Ungleichbehandlung der Gäste, Einwohner und Unternehmen der verschiedenen Ortsteile von Ribnitz-Damgarten auszuschließen, strebt die Stadt Ribnitz-Damgarten die Zertifizierung aller Ortsteile als staatlich anerkannter Erholungsort an.
Mit Bescheid vom 2. November 2018 ist den Ortsteilen Altheide, Borg, Freudenberg, Klein-Müritz und Pütnitz die staatliche Anerkennung als Erholungsort erteilt worden.
Damit wurden die Voraussetzungen für die Erhebung einer Kurabgabe auch in diesen Ortsteilen geschaffen. Die Satzung wurde um die neu anerkannten Ortsteile erweitert.
Gleichzeitig wurden einige Formulierungen eindeutiger und praxisbezogener verfasst, ohne eine grundsätzliche inhaltliche Veränderung der Satzung vorzunehmen. In der Anlage steht eine Darstellung der Änderungen zur Verfügung.
Mit Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten am 12. Dezember 2018 tritt die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten am 1. Januar 2019 in Kraft.
Für 2019 wird die Anerkennung der letzten, noch nicht als Erholungsort anerkannten Ortsteile Beiershagen, Dechowshof, Petersdorf, Tempel und Wilmshagen als Erholungsort angestrebt, um in allen Stadt- und Ortsteilen der Stadt Ribnitz-Damgarten Kurabgabe erheben zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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239,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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237,7 kB
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