Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-18/605/02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/605/02

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Achterberg II“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Achterberg II“, im Verfahren nach § 13 b BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 14. November 2018 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-gemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklen-burg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Achterberg II“, im Verfahren nach § 13 b BauGB bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 14. November 2018 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 14. November 2018 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Achterberg II“, im Verfahren nach § 13 b BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplanes Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Achterberg II“, im Verfahren nach § 13 b BauGB in Kraft.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Ortsteil Klockenhagen ist seit Jahren ein beliebter Wohnungsbaustandort. So gibt es auch betreffend des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 81, „Wohnbebauung Achterberg II“, eine große Nachfrage bauinteressierter Bürger.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 schließt sich westlich an das Wohngebiet
„Achterberg I(Bebauungsplan Nr. 34) an, wobei die beiden Wohngebiete künftig über einen Geh- und Radweg miteinander verbunden werden. Die Erschließung des Wohngebietes „Achterberg II“ erfolgt durch Ausbau bestehender Zufahrten zur Mecklenburger Straße. Geplant ist eine Ringerschließung als Einbahnstraßenverkehr. Insgesamt sollen 21 Parzellen für Eigenheime ausgewiesen werden.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine und seitens der Träger öffentlicher Belange keine wesentlichen Anregungen oder Bedenken vorgetragen. Lediglich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde zur Gewährleistung der Rechtskonformität mit den Anwendungs-voraussetzungen des § 13 b BauGB angepasst.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss:    23. Oktober 2013

Überleitungsbeschluss:   4. Juli 2018

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:  4. Juli 2018

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...