Beschlussvorlage - RDG/BV/TA-18/665
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung weiterer Ortsteile der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten als Erholungsort
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bildung, Tourismus und Kultur
- Bearbeiter:
- Janine Bittner
- Verantwortlicher:
- Frau Kunz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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04.10.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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17.10.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/TA-18/665
Anerkennung weiterer Ortsteile der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten als Erholungsort
Die Stadtvertretung beschließt auf Grundlage des Gesetzes über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz), für die weiteren Ortsteile Altheide, Beiershagen, Borg, Dechowshof, Freudenberg, Klein-Müritz, Petersdorf, Pütnitz, Tempel und Wilmshagen die Anerkennung als Erholungsort zu erlangen.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten ist mit Bescheid vom 23. April 2012 die staatliche Anerkennung als Erholungsort erteilt worden. Diese Anerkennung ist beschränkt auf die Stadtteile Ribnitz und Damgarten sowie auf die Ortsteile Hirschburg, Klockenhagen, Körkwitz, Langendamm, Neuheide und Neuhof.
Entsprechend § 11 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(KAG M-V) können Gemeinden und Gemeindeteile, die als Kur- oder Erholungsorte anerkannt sind, Fremdenverkehrs- und Kurabgabe erheben.
Die Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ribnitz-Damgarten wurde in erster Fassung am 27. April 2016 beschlossen und trat zum 10. Mai 2016 in Kraft. Die erneuerte zweite und aktuell gültige Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ribnitz-Damgarten trat am 1. Juni 2017 in Kraft.
Mit Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 19. Juli 2017 wurde die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Ribnitz-Damgarten erlassen. Diese Satzung ist seit 1. Januar 2018 in Kraft.
Die Erhebung beider Abgaben darf ausschließlich in den als Erholungsort zertifizierten Ortsteilen erfolgen. Dies hatte in den vergangenen Jahren eine Ungleichbehandlung der Gäste, Einwohner und Unternehmer der verschiedenen Ortsteile zur Folge.
Auch bei der perspektivischen Entwicklung einer gemeinsamen Gästecard mit anderen Orten der Region erschwert der differenzierte Umgang die Herangehensweise sowie die Kommunikation gegenüber Gästen und touristischen Anbietern.
Darüber hinaus verfügen auch die weiteren Ortsteile der Stadt Ribnitz-Damgarten klar über einen Erholungswert. Die ländlich geprägten Ortsteile Altheide, Beiershagen, Borg, Dechowshof, Freudenberg, Klein-Müritz, Petersdorf, Pütnitz, Tempel und Wilmshagen verfügen in geringem Maße über touristische Infrastruktur in Form von privaten Vermietern. Alle Gäste dieser Ortsteile profitieren außerdem von den vielfältigen touristischen Angeboten in den bereits zertifizierten Ortsteilen. Erholung macht nicht an Ortsteilgrenzen halt.
Daher wird eine Zertifizierung aller Ortsteile der Stadt Ribnitz-Damgarten als staatlich anerkannter Erholungsort angestrebt.
