Informationsvorlage - RDG/IV/FA-18/613

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Informationsvorlage Nr. RDG/IV/FA-18/613

 

Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsausführung nach § 20 GemHVO-Doppik

 

Gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V ist die Gemeindevertretung nach den örtlichen Bedürfnissen während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

In der Informationsvorlage werden der Ergebnis- und der Finanzhaushalt ergänzt um die Angaben per 5. Juni 2018 vorgelegt (Anlage).

 

 

Ergebnishaushalt

Plan 2018

Ergebnis

Abweichung

Summe lfd. Erträge

24.795.400

17.552.168

-7.243.232

Summe lfd. Aufwendungen

27.809.000

15.030.016

-12.778.984

Saldo lfd. Erträge und Aufwendungen

-3.013.600

2.522.152

+5.535.752

Zinserträge

849.800

169.540

-680.260

Zinsaufwendungen

267.500

199.854

-67.646

Saldo Zinserträge und -aufwendungen

582.300

-30.313

-612.613

Außerordentliche Erträge

0

0

0

Außerordentliche Aufwendungen

0

9.676

-9.676

Saldo ao. Erträge und Aufwendungen

0

-9.676

-9.676

Entnahme aus der Kapitalrücklage

2.109.100

0

-2.109.100

Jahresergebnis per 05.06.2018

-322.200

2.482.163

+2.804.363

 

 

Die Beurteilung des Ergebnisses durch Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen zu den Planansätzen zu diesem Zeitpunkt ist unter dem Aspekt zu betrachten, dass in Schulen und Sportstätten Unterhaltungsmaßnahmen erst in den bevorstehenden Ferien durchgeführt werden können. Das Haushaltsjahr verläuft nicht mit gleichen monatlichen Belastungen/Erträgen. So sind viele Erträge zum 1. Juli eines jeden Jahres fällig, Abschläge für Energie, Wasser usw. sind bereits für das ganze Jahr angeordnet und im Ergebnis enthalten.

 

Das Finanzergebnis stellt die Zahlungsvorgänge und den aktuellen Bankbestand dar. Im Unterschied zum Ergebnishaushalt enthält der Finanzhaushalt keine Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Zusätzlich sind investive Zahlungsvorgänge und Tilgungsleistungen abgebildet.

 

 

Finanzhaushalt

Plan 2018

Ergebnis

Abweichung

Summe lfd. Einzahlungen

22.892.700

8.470.628

-14.422.072

Summe lfd. Auszahlungen

24.451.700

8.847.226

-15.604.474

Saldo lfd. Ein- und Auszahlungen

-1.559.000

-376.598

+1.182.402

Zinseinzahlungen

849.800

171.016

-678.784

Zinsauszahlungen

267.500

63.008

-204.492

Saldo Zinsein- und -auszahlungen

582.300

108.008

-474.292

Außerordentliche Einzahlungen

0

600

+600

Außerordentliche Auszahlungen

0

0

0

Saldo ao. Ein- und Auszahlungen

0

+600

+600

Investive Einzahlungen

4.427.100

1.559.684

-2.867.416

Investive Auszahlungen

6.029.000

487.657

-5.541.343

Saldo investive Ein- und Auszahlungen

-1.601.900

+1.072.027

+2.673.927

Tilgungsauszahlungen

812.900

244.011

-568.889

Saldo durchlaufende Gelder

0

1.591

+1.591

Jahresergebnis per 05.06.2018

-3.391.500

+561.616

+3.953.116

 

Die Salden der Ein- und Auszahlungen entwickeln sich zum Stichtag wie folgt:

 

Finanzergebnis per 31.12.2017:   11.252.887 Euro

Finanzergebnis per 05.06.2018:        561.616 Euro

Finanzergebnis gesamt:    11.814.503 Euro

 

Die kumulative Finanzrechnung stellt den Bargeldbestand der Stadt Ribnitz-Damgarten am
5. Juni 2018 dar.

 

 

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Anlagen

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