Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-18/604
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss über die VI. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Grünfläche Golfplatz, OT Neuhof)
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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21.06.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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04.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/604
Aufstellungsbeschluss über die VI. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungs-planes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Grünfläche Golfplatz, OT Neuhof)
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Datum vom 21. November 2011 neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan
(2. Neubekanntmachung) der Stadt Ribnitz- Damgarten wird in nachfolgendem Bereich, begrenzt:
- im Norden und Osten durch landwirtschaftliche genutzte Flächen
- im Süden durch eine Wegeverbindung Wilmshagen - Neuhof
- im Westen durch den Altheider Forst
geändert.
- Ziel der Änderung
Änderung der Ausweisung „Grünfläche Sportplatz - Golfplatz“ in „Fläche für die Landwirtschaft“
3 Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt mittels einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Die Flächenausweisung „Grünfläche Sportplatz - Golfplatz“ in der 2. Neubekanntmachung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten basierte auf der damaligen Planung, im Bereich Neuhof eine Golfanlage mit 2 x 18 und 1 x 9 Lochplätze zu errichten. Realisiert wurde bislang eine
9 Lochanlage. Das 1999 positiv abgeschlossenes Raumordnungsverfahren sieht die Errichtung eines
18-Loch Golfplatzes vor.
Es liegt der Antrag eines Flächeneigentümers vor, der sein Flurstück aufgrund der bestehenden Vernässung dauerhaft in Extensivgrünland überführen möchte, ggf. auch unter Anrechnung als Ökokonto. Für dieses Vorhaben benötigt er die Zustimmung der Stadt aus städtebaulichen Sicht und beantragt die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes, die das Flurstück als „Grünfläche Sportplatz - Golfplatz“ ausweist.
Das Flurstück liegt teilweise im Bereich der raumordnerisch bestätigten 18 Loch-Golfanlage. Unabhängig davon hat der Betreiber der Golfanlage, auch angesichts der bestehenden großräumigen Flächenpotentiale, dem Begehren des Flächeneigentümers zugestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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836,4 kB
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