Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-18/604

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/604

 

Aufstellungsbeschluss über die VI. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungs-planes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Grünfläche Golfplatz, OT Neuhof)

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Datum vom 21. November 2011 neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan
    (2. Neubekanntmachung) der Stadt Ribnitz- Damgarten wird in nachfolgendem Bereich, begrenzt:

 

  • im Norden und Osten durch landwirtschaftliche genutzte Flächen
  • im Süden durch eine Wegeverbindung Wilmshagen - Neuhof
  • im Westen durch den Altheider Forst

geändert.

  1. Ziel der Änderung

 

Änderung der Ausweisung „Grünfläche Sportplatz - Golfplatz“ in „Fläche für die Landwirtschaft“

 

3         Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt mittels einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

4.  Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

Die Flächenausweisung „Grünfläche Sportplatz - Golfplatz“ in der 2. Neubekanntmachung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten basierte auf der damaligen Planung, im Bereich Neuhof eine Golfanlage mit 2 x 18 und 1 x 9 Lochplätze zu errichten. Realisiert wurde bislang eine
9 Lochanlage. Das 1999 positiv abgeschlossenes Raumordnungsverfahren sieht die Errichtung eines
18-Loch Golfplatzes vor.

 

Es liegt der Antrag eines Flächeneigentümers vor, der sein Flurstück aufgrund der bestehenden Vernässung dauerhaft in Extensivgrünland überführen möchte, ggf. auch unter Anrechnung als Ökokonto. Für dieses Vorhaben benötigt er die Zustimmung der Stadt aus städtebaulichen Sicht und beantragt die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes, die das Flurstück als „Grünfläche Sportplatz - Golfplatz“ ausweist.

 

Das Flurstück liegt teilweise im Bereich der raumordnerisch bestätigten 18 Loch-Golfanlage. Unabhängig davon hat der Betreiber der Golfanlage, auch angesichts der bestehenden großräumigen Flächenpotentiale, dem Begehren des Flächeneigentümers zugestimmt.

 

 

 

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Anlagen

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