Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-18/561

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/561

 

Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens über den Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 12 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Ländliche Wohnsiedlung Borg“, im Verfahren nach § 13 BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. die Einleitung des Aufhebungsverfahrens über den mit Ablauf des 8. Dezember 1994 in Kraft getretenen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 10/2, 10/3, 10/4, 10/5, 10/6, 10/7 und 10/8 der Flur 1 Gemarkung Borg. Das Verfahren wird nach den Regelungen des § 13 BauGB durchgeführt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

  • im Westen durch die Straße „Weißer Weg“ und das Wohngrundstück „Weißer Weg 9“
  • im Süden und Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Norden durch Erholungsgärten

 

  1. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
    Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12 wurde mit Ablauf des 8. Dezember 1994 rechtskräftig. Planungsziel war die Errichtung von 3 Doppelhäusern sowie die vollständige Herstellung der Erschließungsanlagen. Im Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12 hat sich der damalige Vorhabenträger verpflichtet, die Erschließung einschließlich der Hochbauten bis zum
8. Dezember 1996 herzustellen. Die Realisierungsfristen wurden mehrfach verlängert, letztmalig bis zum 1. Juli 2001. Das Vorhaben ist bis heute nicht realisiert.

 

Nunmehr liegt der Stadt ein Änderungsantrag zum VE-Plan vor. Konkret sollen 2 Einzelhäuser statt der bislang 3 Doppelhäuser errichtet werden. Die Schaffung der entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen soll über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Wohnbebauung Weißer Weg“ erfolgen . Der VE-Plan Nr. 12 der Stadt Ribnitz-Damgarten ist aufzuheben. Die Kosten übernimmt der Antragsteller.

 

 

 

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Anlagen

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