Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-18/611

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-18/611

 

Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „ Ribnitz West“ der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2016

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz West“ für das Haushaltsjahr 2016.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Städtebaulichen Sonder-vermögen (SSV) analog.

 

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanz-rechnung, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß § 60 Abs. 3 KV M-V der Rechenschaftsbericht, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.

 

 

Der Jahresabschluss 2016 schließt mit folgenden ergebnissen ab:

 

1. Ergebnishaushalt

Der Saldo der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt ergibt 0,00 Euro Damit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht.

 

 

 

 

 

 

 

2. Finanzhaushalt

Die Finanzrechnung weist einen Finanzmittelfehlbetrag von 110.621,32 Euro aus. Der Kassenbestand  verändert sich wie folgt:

 

Bestand 31.12.2015:      249.334,95 Euro

Finanzmittelüberschuss:  - 110.621,32 Euro

Bestand 31.12.2016:      138.713,63 Euro

 

3. Bilanz

Die Bilanzsumme beträgt 1.296.812,43 Euro. Das Eigenkapital verändert sich gegenüber dem Haushaltsvorjahr wie folgt:

 

Bestand 31.12.2015:              0,00 Euro

Bestand 31.12.2016:              0,00 Euro

Veränderung:               0,00 Euro

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz West“ zum 31.12.2016 zu beschließen.

 

 

 

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Anlagen

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