Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-18/620
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten "Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33", im Verfahren nach § 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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21.06.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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04.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/620
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 29/27, 139/3, 140/4, 141/4, 141/5, 141/6, 141/7, 142/12 tlw. der Flur 8 Gemarkung Ribnitz sowie die Flurstücke 99/4 und 99/5 der Flur 15 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die Bebauung „Jiciner Straße 3/4“, und die rückwärtige Bebauung des Grundstückes „Bergstraße 6“
- im Osten durch die „Bergstraße“ und die Bebauung „Bergstraße 2, 2 a, 4 und 6“
- im Süden durch die „Rostocker Straße“
- im Westen durch die Bebauungen „Rostocker Straße 37“ und „Worthlandstraße 2, 4, 6, 8 und 10“
- Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Neubau eines Einzelhandelsmarktes
- Sicherstellung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Ent-wicklung
- Gemäß § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13
Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
- dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Begründung:
Die Stadt hat 2017 das Grundstück „Rostocker Straße 33“ mit der ehemaligen Spar-Kaufhalle zur Vergabe eines Erbbaurechtes ausgeschrieben. Der Zuschlag erfolgte an Rewe-Gruppe, die dort einen Penny Markt einschließlich eines Bäckers mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 1100 m² errichten will. Die Hauptzufahrt zu dem Objekt soll künftig über die „Worthlandstraße“ erfolgen.
Über den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Marktes geschaffen werden. Der Investor übernimmt alle im Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplanes anfallenden Kosten. Vor Satzungsbeschluss ist zwischen dem Investor und der Stadt ein Erschließungsvertrag abzuschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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809,9 kB
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