Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-18/606/01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 79 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung Alte Schmiede" OT Petersdorf, im Verfahren nach § 13 b BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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21.06.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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04.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/606/01
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Alte Schmiede“, im Verfahren nach § 13 b werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 5. Juni 2018 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Bei dem Plangebiet handelt es um den ehemaligen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 13 „ländliche Wohnsiedlung OT Petersdorf“, der mit Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 13. Juni 2012 aufgehoben wurde. Planungsziel des Vorhaben- und Erschließungsplanes war die Errichtung von
40 Eigenheimen als Einzel- und Doppelhäuser, wovon lediglich 4 Einfamilienhäuser errichtet wurden, bevor der Vorhabenträger in Insolvenz ging.
Die Stadt Ribnitz-Damgarten konnte in den vergangenen Jahren die ehemals mit dem VE-Plan Nr. 13 überplanten Grundstücke aus der Insolvenzmasse weitestgehend erwerben und plant mit dem Bebauungsplan Nr. 79 die begonnene Erschließung fortzuführen und ein der Ortslage angepasstes Wohngebiet zu entwickeln. Insgesamt sollen ca. 26 Parzellen für Eigenheime ausgewiesen werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine und seitens der Träger öffentlicher Belange keine wesentlichen Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Bisherige Beschlussfassung:
Aufstellungsbeschluss: 12. Juni 2013
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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572,4 kB
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