Beschlussvorlage - Se/BV/FA-18/112
Grunddaten
- Betreff:
-
11. Änderung der Satzung der Gemeinde Semlow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Ivonne Nickel
- Verantwortlicher:
- Frau Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Semlow
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Entscheidung
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02.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. Se/BV/FA-18/112
11. Änderung der Satzung der Gemeinde Semlow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände
Die Gemeindevertretung Semlow beschließt die 11. Änderung der Satzung der Gemeinde Semlow über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ hinsichtlich des Hebesatzes für Schöpfwerke auf € 4,83 und des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel/Grimmen“ hinsichtlich des gemeindespezifischen Faktors auf € 1,24.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung
Die Gemeinde Semlow ist gemäß § 2 des Gesetzes über wasserrechtliche und wasserverbandsrechtliche Regelungen für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen u. a. gesetzliches Mitglied der Wasser- und Bodenverbände „Recknitz-Boddenkette“ und „Trebel/Grimmen“. Diese beiden Verbände haben in ihren Verbandsversammlungen folgende Änderungen in der Beitragserhebung ab dem Haushaltsjahr 2018 beschlossen:
„Recknitz-Boddenkette“
Hebesatz für Schöpfwerke: auf € 4,83
Vorher: € 2,24
„Trebel/Grimmen“
Gemeindespezifischer Faktor: auf € 1,24
Vorher: € 1,20
Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Semlow über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge beinhaltet die Anlage 1 dieser Satzung die Gebührenhöhe. Wird diese Anlage nicht den neuen Festsetzungen angepasst, verbleiben die Restkosten bei der Gemeinde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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278 kB
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2
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(wie Dokument)
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103,4 kB
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