Beschlussvorlage - Se/BV/FA-18/112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Se/BV/FA-18/112

 

11. Änderung der Satzung der Gemeinde Semlow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände

 

Die Gemeindevertretung Semlow beschließt die 11. Änderung der Satzung der Gemeinde Semlow über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ hinsichtlich des Hebesatzes für Schöpfwerke auf € 4,83 und des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel/Grimmen“ hinsichtlich des gemeindespezifischen Faktors auf € 1,24.

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung

 

Die Gemeinde Semlow ist gemäß § 2 des Gesetzes über wasserrechtliche und wasserverbandsrechtliche Regelungen für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen u. a. gesetzliches Mitglied der Wasser- und Bodenverbände „Recknitz-Boddenkette“ und „Trebel/Grimmen“. Diese beiden Verbände haben in ihren Verbandsversammlungen folgende Änderungen in der Beitragserhebung ab dem Haushaltsjahr 2018 beschlossen:

 

„Recknitz-Boddenkette“

Hebesatz für Schöpfwerke: auf € 4,83

Vorher: € 2,24

 

„Trebel/Grimmen“

Gemeindespezifischer Faktor: auf € 1,24

Vorher: € 1,20

 

Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Semlow über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge beinhaltet die Anlage 1 dieser Satzung die Gebührenhöhe. Wird diese Anlage nicht den neuen Festsetzungen angepasst, verbleiben die Restkosten bei der Gemeinde.

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Anlagen

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