Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-18/575

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-18/575

 

Anträge auf soziale Zuschüsse 2018

 

Der Hauptausschuss beschließt die Gewährung nachfolgend aufgeführter Zuschüsse an Vereine:

 3.500 Euro an den Arbeitslosenverband M/V e. V.

 1.000 Euro an die Bad Sülzer Tafel e. V.

 2.000 Euro an den Kreisverband der Volkssolidarität e. V.

    470 Euro an die pro familia Schwangerenberatungsstelle

    150 Euro an die Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs und

    400 Euro an den Dorfverein Klockenhagen e. V.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten gewährt Vereinen auf Antrag soziale Zuschüsse. Die Formulare zu den Anträgen stehen zum download auf der Internetseite der Stadt Ribnitz-Damgarten bereit und sind bis zum 31. März des laufenden Jahres einzureichen.

 

Ab dem Jahr 2018 werden die Anträge auf soziale Zuschüsse von der Finanzverwaltung bearbeitet. Über die Höhe des zu vergebenden Zuschusses beschließt der Hauptausschuss auf Empfehlung des Finanzausschusses der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten.

 

Bis zum Stichtag sind bei der Finanzverwaltung folgende sechs Anträge eingegangen:

1.

Arbeitslosenverband M/V e.V.

4.000 EUR

2.

Bad Sülzer Tafel e.V.

1.000 EUR

3.

Kreisverband der Volkssolidarität Ribnitz-Damgarten

3.000 EUR

4.

Pro familia Schwangerenberatungsstelle

470 EUR

5.

Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs

150 EUR

6.

Dorfverein Klockenhagen e. V.

800 EUR

 

 

 

 

Das Antragsvolumen beläuft sich auf insgesamt 9.420 EUR. Im Haushalt 2018 stehen für soziale Zuschüsse 9.000 EUR zur Verfügung.

 

In den Anträgen ist die Tätigkeit des Antragstellers zu beschreiben. Gleichzeitig ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Die Verwaltung prüft die einzelnen Anträge. Dabei werden die Höhe des gewährten Zuschusses in Vorjahren und die zur Verfügung stehenden Mittel im laufenden Haushaltsjahr berücksichtigt.

 

Die Verwaltung empfiehlt nach Prüfung der Anträge die im Beschluss vorgeschlagenen Zuwendungen in Höhe von 7.520 EUR.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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