Beschlussvorlage - AA/BV/HA-18/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. AA/BV/HA-18/050

 

Festlegung der Anzahl der weiteren Mitglieder des gemeinsamen Wahlausschusses

 

Der Amtsausschuss legt auf Grundlage des § 10 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V fest,
acht weitere Mitglieder in den gemeinsamen Wahlausschuss für die Wahlen in der Stadt Ribnitz-Damgarten und den Gemeinden Ahrenshagen-Daskow, Semlow und Schlemmin zu berufen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Gemeindevertretungen Ahrenshagen-Daskow, Semlow und Schlemmin hatten bereits beschlossen, die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt zu übertragen, die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten hat nunmehr am 13. Dezember 2017 ebenfalls einen solchen Beschluss gefasst. An die Stelle der Vertretungen tritt damit der Amtsausschuss und an die Stelle der Kommunen das Amt.

 

Aufgrund der Beschlussfassung der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten wird die Neubildung des Wahlausschusses erforderlich.

 

Der Wahlausschuss besteht gemäß § 10 Landes- und Kommunalwahlgesetz aus der Wahlleiterin und vier bis acht weiteren Mitgliedern. Die Anzahl der weiteren Mitglieder ist durch den Amtsausschuss festzulegen.

 

Es wird vorgeschlagen, acht weitere Mitglieder (Höchstzahl) zu berufen, um alle vier Amtsgemeinden und die jeweils vertretenen Parteien und Wählergruppen angemessen berücksichtigen zu können. Die Berufung erfolgt durch die Wahlleitung.

 

 

 

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