Beschlussvorlage - AA/BV/FA-17/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. AA/BV/FA – 17/041

 

Feststellung des Jahresabschlusses des Amtes Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2014

 

Der Amtsausschuss des Amtes Ribnitz-Damgarten beschließt die Feststellung des geprüften Jahres-abschlusses 2014.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V beschließt der Amtsausschuss des Amtes Ribnitz-Damgarten über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2014.

 

Der Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen und Anlagen gem. § 60 Abs. 2 und Abs. 3 KV M-V liegen zur Prüfung vor.

 

Der Haushalt 2014 ist in der Ergebnis- und in der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ausgeglichen.

 

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 6.327,81 EUR und die Finanz-rechnung mit einem Finanzmittelüberschuss i. H. v. 28.900,47 EUR ab.

 

Das Eigenkapital erhöht sich gegenüber dem Vorjahr von 4.796,95 EUR auf 11.124,76 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, den Jahresabschluss 2014 zu beschließen.

 

Hinweis:

Die Kommunalverfassung und die GemHVO-Doppik schreiben vor, welche Bestandteile und Anlagen mit den Jahresabschlüssen zu beschließen sind. Im Anhang (Anlage 7) und im Rechenschaftsbericht (Anlage 8) werden die Ergebnis-, Finanzrechnung und die Bilanz mit den wesentlichen Ergebnissen der Jahresrechnung zusammengefasst und erläutert.

 

 

 

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Anlagen

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