Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-15/001/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/001/01

 

Beschluss der 1. Ergänzung der 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Stadt Ribnitz-Damgarten mit der Festlegung des Gebietes „Ribnitz-West - einschl. der Gewerbeflächen der ehem. Fa. Bestwood“ als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die 1. Ergänzung der 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Stadt Ribnitz-Damgarten wird in der vorliegenden Fassung (Stand: Februar 2018) bestätigt.

 

  1. Das in der 1. Ergänzung der 2. Fortschreibung des ISEK (Stand: Februar 2018) vorgeschlagene Gebiet Ribnitz-West - einschließlich der Gewerbeflächen der ehem. Fa. Bestwood -, in dem Stadt-umbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, wird gem. § 171 b BauGB als Stadtumbaugebiet festgelegt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 1. Ergänzung der 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Stadt Ribnitz-Damgarten ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Planunterlagen während der Dienststunden eingesehen werden können.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung:

 

Die 2. Fortschreibung des ISEK wurde am 25. Februar 2015 von der Stadtvertretung beschlossen. Die I. Ergänzung der 2. Fortschreibung beinhaltet die Aufnahme der Maßnahme „Rückbau des Wohnblocks Berliner Straße 5 - 8 in Ribnitz West“ im Handlungsfeld Stadtkultur und Tourismus. Der Rückbau ist die Voraussetzung für einen anschließenden Ersatzneubau mit nachfragegerechten barrierearmen Wohnformen auf der Rückbaufläche.

 

 

 

 

 

Weiterhin wird mit der I. Ergänzung der Bereich Ribnitz-West einschließlich der Flächen ehem.
Fa. Bestwood als Fördergebiet (= Stadtumbaugebiet) für das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau Ost“ vorgeschlagen und mit Beschlussfassung durch die Stadtvertretung gem. § 171 b BauGB bestätigt.

Eine Aufnahme in das Städtebauförderprogramm ermöglicht eine Eruierung von finanziellen Mitteln für Stadtumbaumaßnahmen. Stadtumbaumaßnahmen sollen gem. § 171 a BauGB insbesondere dazu beitragen, dass:

  • die Siedlungsstruktur den Erfordernissen der Bevölkerung und der Wirtschaft angepasst wird,
  • die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelt verbessert werden,
  • innerstädtische Bereiche gestärkt werden,
  • nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt werden,
  • einer anderen Nutzung nicht zuführbare bauliche Anlagen zurückgebaut werden,
  • freigelegte Flächen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung oder einer hiermit verträglichen Zwischennutzung zugeführt werden.

 

 

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Anlagen

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