Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/278/02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/278/02

 

Satzungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbe- und Sondergebiet West II“

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Ribnitz-Damgarten durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung lt. den in der Beschlussvorlage vom
    14. Februar 2018 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Ribnitz-Damgarten bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (Textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom
    14. Februar 2018 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 14. Februar 2018 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der I. Änderung des Bebauungsplanes
    Nr. 15 der Stadt Ribnitz-Damgarten ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Mit der Bekanntmachung tritt die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Ribnitz-Damgarten in Kraft.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Bemerkung:

Ausführliche Anlagen liegen bei den Fraktionsvorsitzenden zur Einsichtnahme vor.

 

 

Begründung:

Der Änderungsbereich umfasst den südwestlichen Teil des Bebauungsplangebietes Nr. 15, „Gewerbe- und Sondergebiet West II“. Ein größerer Bereich ist nach wie vor unbebaut. Größter Hinderungsrund hierfür ist die festgesetzte Art der baulichen Nutzung als „Sondergebiet Möbelmarkt“ sowie „Großflächige Groß und Einzelhandelsbetriebe“. Investorennachfrage betr. dieser Nutzungen an dem Standort gibt es nicht. Planungsziel der Satzung ist die Änderung in „gewerbliche Bauflächen“.

Im Rahmen der Änderung ist auch die Ausweisung der Baufelder zu konkretisieren. So soll eine vorhandene Lücke im westlichen Teil des Änderungsbereiches (zwischen „Am Nettelrade 1 a und 3“) künftig baulich geschlossen werden.

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine und seitens der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit keine wesentlichen Anregungen oder Bedenken zum Planvorhaben vorgetragen.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss:  6. Juli 2016

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 19. Juli 2017

 

 

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Anlagen

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