Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-18/558
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohngebiet Glashütte", Saaler Chaussee
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtausschuss Damgarten
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Vorberatung
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20.02.2018
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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22.02.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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07.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. 18/558
Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Glashütte“, Saaler Chaussee
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Folgende Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 10 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Glashütte“, Saaler Chaussee, begrenzt:
- im Norden durch die Wohngrundstücke „Saaler Chaussee 7“ und „Waldstraße 2“
- im Osten durch die „Kastanienallee“
- im Süden durch die Wohngrundstücke „Barther Straße 113“ sowie die „Kastanienallee“
- im Westen durch die „Saaler Chaussee“ und die Wohngrundstücke „Barther Straße 115, 117, 119 und 121“
werden aufgehoben:
- Aufstellungsbeschluss Nr. 41/7.1-(90-94) zum Bebauungsplan Nr. 10 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Glashütte“, Saaler Chaussee vom 2. Februar 1994
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Nr. 35/6.1-(94-99) zum Bebauungsplan Nr. 10 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Glashütte“, Saaler Chaussee vom 16. Dezember 1998
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Bei dem Bebauungsplangebiet Nr. 10 handelt es sich um den Bereich der ehemaligen Glashütte in Damgarten. Planungsziel war bislang die Entwicklung eines Wohngebietes für Mehr- und Einfamilienhäuser.
Der Abschluss des Verfahrens und die Umsetzung wurden aufgrund der Restnutzung des baulichen Altbestandes bislang verzögert. Auch sind zwischenzeitlich bereits Baugenehmigungen über § 34 BauGB im Plangebiet erteilt worden.
In Anbetracht der Planungen zum Bebauungsplan Nr. 93 mit der Zielstellung der Entwicklung eines Einzelhandelsstandortes sind die Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 10 überholt, so dass die Beschlüsse zu diesem Verfahren aufgehoben werden können.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 2. Februar 1994
Veränderungssperre: 2. Februar 1994
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 16. Dezember 1998
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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