Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/384/02
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Nichtanwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB im Verfahrens über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 15 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Erweiterungsbau für Ausbildung im Hotel- und Gaststättenwesen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtausschuss Damgarten
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Vorberatung
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20.02.2018
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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22.02.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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07.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/384/02
Beschluss über die Nichtanwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB im Verfahrens über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 15 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Erweiterungsbau für Ausbildung im Hotel- und Gaststättenwesen“
Die Stadtvertretung beschließt die Nichtanwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB im Verfahren über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 15 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Erweiterungsbau für Ausbildung im Hotel- und Gaststättenwesen".
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung
Planungsziel des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 15 war die Errichtung des Hauses III als Erweiterungsbau für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättenwesen im bereits bestehenden Ausbildungszentrum.
Im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens des Trägervereins des Ausbildungszentrums soll auch der Verkauf des Hauses III erfolgen. Die Nutzungskonzepte der möglichen Interessenten sehen eine Weiterführung der im Erdgeschoss genehmigten Kita vor. Im Obergeschoss sollen allerdings andere Nutzungen als die derzeitige Beherbergung bzw. die Ausbildung im Hotel- und Gaststättenwesen installiert werden.
Als Voraussetzung für entsprechende Nutzungsänderungen empfahl der Landkreis die Aufhebung des VE-Planes. Dann kann der Geltungsbereich des VE-Planes Nr. 15 planungsrechtlich dem Innenbereich zugeordnet werden, was den Kreis möglicher Nutzungen erheblich erweitert.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wies der Landkreis nunmehr darauf hin, dass das vereinfachte Verfahrens nach § 13 BauGB nicht zur Anwendung kommen kann, da das Vorhaben bereits realisiert wurde. Das Aufhebungsverfahren ist somit im Regelverfahren durchzuführen, was eine entsprechende Beschlussfassung erfordert.
Bisherige Beschlussfassungen:
Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens: 19. Juli 2017
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 18. Oktober 2017
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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469,4 kB
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