Beschlussvorlage - AA/BV/BA-17/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. AA/BV/BA-17/049

 

Zustimmung zur Wahl des Amtswehrführers und seines Stellvertreters

 

Der Amtsausschuss Ribnitz-Damgarten stimmt gemäß § 12 Abs. 6 des Brandschutz- und Hilfe-leistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) i. V. m. Nr. 3 der Wahlordnung für Amts-wehrführer und deren Stellvertreter der Wahl von

 

Kamerad Dirk Scholwin-  zum Amtswehrführer und

Kamerad Christian Schütte-  zum stellvertretenden Amtswehrführer

durch die Gemeinde- und Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr zu.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung

 

Gemäß Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) werden in Ämtern der Amtswehrführer und der Stellvertreter durch die Gemeinde- und Ortswehrführer gewählt. Die Wahl des Amtswehrführers und seines Stellvertreters bedarf nach § 12 Abs. 6 i. V. m. Nr. 3 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter der Zustimmung des Amtsausschusses.

 

Für die am 11. Dezember 2017 erfolgte Wahl wurden als Amtswehrführer Kamerad Dirk Scholwin und als stellvertretender Amtswehrführer Kamerad Christian Schütte vorgeschlagen und durch die anwesenden Gemeinde- und Ortswehrführer wiedergewählt. Weitere Wahlvorschläge wurden in der vorgegebenen Frist nicht eingereicht.

 

Die Amtswehrführung stellt das Bindeglied zwischen der Kreiswehrführung und den Gemeinde-wehrführungen dar und führt die unter § 12 Abs. 6 BrSchG genannten Aufgaben aus (siehe Anlage).

 

 

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Anlagen

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