Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/534

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/534

 

Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Auf Grundlage der Strategischen Lärmkarte nach § 47 c Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gemäß EG - Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, wird die Einleitung des Verfahrens zur
    2. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes gemäß § 47 d BImSchG der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 7. Mai 2008 beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wie folgt durchzuführen:

 

  • Durchführung einer öffentlichen Bürgerversammlung
  • öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung

 

Im Juli 2002 ist die europäische Richtlinie 2002/49/EG über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (EG-Umgebungslärmrichtlinie) in Kraft getreten und im Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden. Durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V wurden daraufhin zum 30. Juni 2007 Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen nach § 47 c BImSchG erstellt. Zu erfassen waren Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Auf Grundlage der v. g. Gesetzmäßigkeiten waren die betroffenen Kommunen verpflichtet, bis zum 18. Juli 2008 Lärmaktionspläne für die betroffenen Bereiche zu entwickeln, mit denen die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Diesem kam die Stadt Ribnitz-Damgarten nach - die Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes erfolgte am 11. Juni 2008. Im Lärmaktionsplan wurden geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung geprüft, deren Umsetzung bewertet und bei Realisierbarkeit festgeschrieben.

 

Entsprechend den Vorgaben der EU wurden im Auftrage des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V im Zuge der weiteren Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie bis zum
30. Juni 2012 für alle Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über
3 Millionen Kraftfahrzeugen sowie für Ballungsräume mit Einwohnerzahlen von über
100.000 Einwohner strategische Lärmkarten erstellt. Bezogen auf das Amtsgebiet Ribnitz-Damgarten wurden hierbei folgende Hauptlärmquellen ermittelt:

  • B 105, aus Richtung Rostock bis zu Kreuzung mit der L 22
  • B 105, ab Kreuzung mit der L 181 in Richtung Stralsund bis zur Kreuzung Richtenberger Straße

 

Innerhalb des Amtsgebietes Ribnitz-Damgarten war somit nur die Stadt Ribnitz-Damgarten betroffen. Auf Basis dieser Lärmkarte wurde der bestehende Lärmaktionsplan erstmals fortgeschrieben. Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten beschloss am 12. Juni 2013 in öffentlicher Sitzung die
1. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Der Beschluss wurde im Amtlichen Stadtblatt vom
24. Juni 2013 bekannt gemacht.

 

Die Lärmkarten werden im Tonus von 5 Jahren im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV (LUNG) überprüft und ggf. aktualisiert. Auf Basis dieser strategischen Lärmkarte ist die Stadt Ribnitz-Damgarten nach § 47 d BImSchG nunmehr bis zum 18. Juli 2018 in der Pflicht, den vorhandenen Lärmaktionsplan im Rahmen einer 2. Fortschreibung zu überarbeiten bzw. zu ergänzen.

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