Beschlussvorlage - RDG/BV/OA-17/532
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderungssatzung zur 2. Neufassung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte auf den Wochenmarktplätzen der Stadt Ribnitz-Damgarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Ingo Woyczeszik
- Beteiligt:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Ingo Woyczeszik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.11.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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13.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/OA-17/532
3. Änderungssatzung zur 2. Neufassung
der Gebührensatzung für die Wochenmärkte auf den Wochenmarktplätzen der Stadt Ribnitz-Damgarten
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss-fassung durch die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten vom 13. Dezember 2017 folgende 3. Änderungs-satzung zur 2. Neufassung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte auf den Wochenmarktplätzen der Stadt Ribnitz-Damgarten erlassen.
Artikel I
§ 2 (Standgebühren) wird wie folgt durch Absatz 5 ergänzt:
(5) Die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Standgebühren beinhalten die Abgabe auf der Grundlage der Satzung zur Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten.
Artikel II
Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Mit Inkrafttreten der Satzung zur Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten zählen Markthändler gemäß § 4 Absatz 3 zu dem Personenkreis der natürlichen und juristischen Personen sowie Personenvereinigungen, die, ohne im Erhebungsgebiet ihren Wohnsitz
bzw. ständigen Aufenthalt oder ihren Betriebssitz zu haben, vorübergehend oder auch dauernd im Erhebungsgebiet eine Betriebsstätte unterhalten oder ein Gewerbe ausüben. Damit besteht für die Händler des Wochenmarktes eine Abgabepflicht.
Die Gesamteinnahme der Marktgebühr beträgt im Jahr ca. 26.000 €. Gemäß der vorliegenden Händlerliste würde ab dem Jahr 2018 eine Abgabe in Höhe von 408,14 € fällig werden. Es können pauschal ca. 46 Wochen mit je einem Tag veranschlagt werden. Die Abgabe ist jedoch so geringfügig, dass eine separate Kassierung einen nicht gerechtfertigten Mehraufwand verursachen würde. Daher ist die Abgabe in der bisherigen festgelegten Standgebühr zu veranschlagen und in einer Gesamtsumme am jeweiligen Jahresende von den vereinnahmten Standgebühren auszukehren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75 kB
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