Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/440/02
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Fortführung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohn- und Mischgebiet Sandhufe III", Sanitzer Straße, im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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28.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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18.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/440/02
Beschluss zur Fortführung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Mischgebiet Sandhufe III", Sanitzer Straße, im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung beschließt die Fortführung des Verfahrens zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Mischgebiet Sandhufe III“, Sanitzer Straße, im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung
Der Landkreis hat aufgrund aktueller Rechtsprechung die Anwendung des § 13 a BauGB - Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren - in Frage gestellt, da für den Änderungsbereich die Innenbereichslage nicht gesehen wird. Insofern soll die Bebauungsplanänderung nunmehr im beschleunigten Verfahren nach dem neu eingeführten § 13 b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - weitergeführt werden. Der § 13 b BauGB ermöglicht basierend auf dem § 13 a BauGB die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, sofern diese an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen und die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründen. Eine Anwendung für die I. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 76 ist aufgrund des Planungszieles „Allgemeines Wohngebiet“ und des Anschlusses an die Wohnbebauung der „Käthe Miethe Straße“ gegeben.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 19. Juli 2017
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 19. Juli 2017
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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225,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1.021,1 kB
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