Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/500

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/500

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe IV“, Sanitzer Straße

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe IV“, Sanitzer Straße, durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 20. September 2017 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan
    Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe IV“, Sanitzer Straße, bestehend
    aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Fest-setzungen - Teil B) mit Stand vom 20. September 2017 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 20. September 2017 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe IV“, Sanitzer Straße, ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe IV“, Sanitzer Straße, in Kraft.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Bemerkung:

Ausführliche Anlagen liegen bei den Fraktionsvorsitzenden zur Einsichtnahme vor.

 

 

Sachverhalt/Begründung

 

Das Wohngebiet „Sandhufe IV“ setzt die erfolgreiche bauliche Entwicklung von Ribnitz-Süd im Gebiet der Sandhufe fort, stellt hier aber auch einen vorläufigen Schlusspunkt dar, da die Wohnbauflächenaus-weisung lt. Flächennutzungsplan in diesem Bereich erschöpft ist.  

 

Das Plangebiet ist unbebaut und wird eng umgrenzt von den Wohngebieten Sandhufe I, II
und III. Die städtebauliche Entwicklung dieser Fläche ist seit längerem Ziel der Stadtplanung und im Flächennutzungsplan sowie im „Rahmenplan Sandhufe“ entsprechend ausgewiesen.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 88 wird die verkehrliche Ringerschließung in Richtung Krankenhaus hergestellt, auch um das Wohngebiet Sandhufe an das Netz des ÖPNV anzuschließen. Seitens der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme abgegeben. Tenor der Stellungnahme ist die Verhinderung eines Durchgangsverkehrs, der durch die Schaffung der Ringerschließung zwischen dem Wohngebiet und dem Bereich Krankenhaus möglich wäre. Dem trägt der Bebauungsplan insoweit Rechnung, dass das Verbindungsstück (Planstraße B) als Einbahnstraße ausgewiesen wird.

 

Die Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fanden in den Planunterlagen Berücksichtigung.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss: 27. April 2016

Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss: 21. September 2016

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 7. Dezember 2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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