Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-17/468
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.10.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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18.10.2017
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Sachverhalt
Bemerkung:
Die vollständigen Unterlagen der Jahresabschlüsse liegen bei den Fraktionsvorsitzenden zur Einsichtnahme vor.
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses.
Der Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanz-rechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß § 60 Abs. 3 KV M-V der Rechenschaftsbericht, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushalts-ermächtigungen als Anlagen beizufügen.
Der Jahresabschluss 2013 mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß § 60 Abs. 2 und Abs. 3
KV M-V lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.
1. Ergebnishaushalt
Nach den Vorschriften des § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V ist der Haushaltsausgleich der Ergebnis-rechnung gegeben, wenn die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen keinen negativen Saldo ergibt. Nach Werteberichtigung und Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage ergibt sich ein negativer Saldo von -589.073,62 Euro. Damit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht erreicht. Ein negativer Saldo geht als Fehlbetrag in die Bilanz und vermindert das Eigenkapital um diesen Betrag.
2. Finanzhaushalt
Die Finanzrechnung ist nach den Vorschriften des § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ausgeglichen, wenn unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen der planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen zu decken. Dieser Saldo beträgt 6.107.079,09 Euro. Die Höhe der Tilgung beträgt 663.726,99 Euro. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wird erreicht.
3. Bilanz
Die Bilanzsumme beträgt 145.836.326,68 Euro. Das Eigenkapital vermindert sich gegenüber dem Vorjahr:
von: 93.739.942,34 Euro
auf: 92.667.161,07 Euro
Das entspricht einer Veränderung von -1.072.781,27 Euro. Die Kommunen sind verpflichtet, den Haushaltsgrundsatz des Überschuldungsverbotes einzuhalten. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Eigenkapital im Haushaltsjahr aufgebraucht wird. Die Stadt Ribnitz-Damgarten ist zum Ende des Haushaltsjahres 2013 nicht überschuldet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Ribnitz-Damgarten zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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907,9 kB
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(wie Dokument)
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129,6 kB
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756,5 kB
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4
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3,2 MB
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(wie Dokument)
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264,8 kB
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6
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(wie Dokument)
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843,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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16,7 MB
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8
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(wie Dokument)
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18,6 MB
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9
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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10
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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11
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(wie Dokument)
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9,3 MB
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12
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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13
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(wie Dokument)
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56,1 MB
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14
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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