Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/508

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/288

 

Durchführung und Finanzierung des LEADER-Projektes – Scheune Forsthof Neuheide

 

Die Stadtvertretung bestätigt, dass die bereits mit der Haushaltsplanung zum Haushaltsjahr 2017 vorgesehene Maßnahme in 2018 weiterhin Berücksichtigung finden und zur Umsetzung gelangen soll und die Finanzierung abgesichert wird, sofern die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Nordvorpommern das Vorhaben in die Projektliste für das Jahr 2018 aufnimmt.

 

Die Übernahme des Anteils der nationalen Kofinanzierung nach der LEADER-RL M-V in Höhe von 10% des mit Zuwendungsbescheid festgelegten Förderbetrages wird zugesichert.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Scheune des Forsthofes in Neuheide befindet sich direkt hinter dem Forsthaus. Sie wurde um 1900 als traufseitig aufgeschlossene Durchfahrtsscheune (mitteldeutscher Typ) errichtet. Sie ist Bestandteil des ursprünglichen Forsthofes, einem offenen Dreiseithof, der in dieser Form erhalten werden soll.

Eine Nutzung ist momentan ausgeschlossen, da sich insbesondere das Dach und die tragenden Holzkonstruktionen in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand befinden. Zudem ist auch das Sichtmauerwerk der Außenwände in einigen Bereichen so geschädigt (Risse), dass eine dringende Instandsetzung erforderlich wird.

 

Im Zusammenhang mit den regelmäßig im Forsthof stattfindenden Veranstaltungen und Angeboten (z.B. Waldfest, Weihnachtsbaumverkauf) soll die Kapazität der Scheune zusätzliche Lagerbereiche schaffen und die Logistik unterstützen sowie ergänzende Angebote im Zuge der inhaltlichen Ausgestaltung der Veranstaltungen aufnehmen. Auch für das direkt benachbarte Infozentrum „Wald & Moor“ ergeben sich weitere saisonale Nutzungsmöglichkeiten im Hinblick auf Vorträge und Führungen für größere Gruppen oder Schulklassen.

 

Für die Instandsetzung der Scheune des Forsthofes sind folgende Arbeiten durchzuführen: Erneuerung der Dacheindeckung, Sanierung des Dachstuhls, der tragenden Holzkonstruktion und des Mauerwerks, Anpassung des Innenraums einschließlich Elektrik.

 

Mit Förderperiode 2014-2020 wurden die Antragsinhalte zur Förderung nach LEADER-RL M-V erweitert. Jedem Fördermittelantrag ist hiernach der Beschluss des zuständigen Organs (Stadtvertretung) zur Durchführung und Finanzierung beizufügen. Bisher wurde der Finanzierungs-nachweis durch bestätigten Auszug aus dem Haushaltsplan erbracht. Dies ist in der neuen Förderperiode nicht mehr ausreichend.

 

Die Maßnahme wird mit der Haushaltsplanung zum Haushaltsjahr 2018 neu berücksichtigt.

Die Antragstellung zur Förderung basiert auf bisher vorliegenden Kostenschätzungen. Die Summe beträgt rund 66 T€ und ist somit vorläufig, da sich diese durch die Preisabfragen ändern kann. Der Förderantrag würde dann entsprechend angepasst.

 

In der SLE (Strategie zur ländlichen Entwicklung) der LAG Nordvorpommern e.V. kann dieses Projekt dem Handlungsfeld Kultur, Gemeinschaft und regionale Identität zugeordnet werden, welches mit bis zu 84 % gefördert werden kann.

 

Mit der bisherigen Kostenschätzungssumme von 66 T€ ergäbe sich eine Förderung in Höhe von rund 55 T€ und 11 T€ Eigenmitteleinsatz. Da von den 55 T€ Zuschussbetrag 10% nationale Kofinanzierung übernommen werden muss, erhöhen sich die Eigenmittel um 5 T€ auf 16 T€, so dass sich die tatsächliche Förderhöhe auf 50 T€ mindert, was 75 % echter Zuschuss bedeutet.

 

Die Umsetzung der Maßnahme soll im Jahr 2018 erfolgen.

 

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