Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/425

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/425

 

Widmung der Fahrbahn und des Gehweges im Innenquartier 18 „Alte Klosterstraße/Südlicher Rosengarten“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Im Bereich des Parkplatzes im Innenquartier 18 „Alte Klosterstraße/Südlicher Rosengarten“ werden gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern
    (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993, die Fahrbahn und der Gehweg als öffentliche Straße gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.
  2. Die Straße wird als sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Ziffer 4 StrWG-MV gewidmet.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Fahrbahn und der Gehweg (schraffiert im Lageplan) befinden sich in der Gemarkung Ribnitz,
Flur 16, auf den Flurstücken 341/1, 336/4, 332/2, 312/2, 314/1, 315/1, 612,  und 319/7.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten als Träger der Straßenbaulast widmet die fertig gestellte Fahrbahn und den Gehweg im Bereich des Parkplatzes im Innenquartier 18 „Alte Klosterstraße/Südlicher Rosen-garten“. Die Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Ribnitz-Damgarten.

 

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Anlagen

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