19.07.2017 - 19 Widmung der Fahrbahn und des Gehweges im Innenq...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/425

 

Widmung der Fahrbahn und des Gehweges im Innenquartier 18 „Alte Klosterstraße/Südlicher Rosengarten“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Im Bereich des Parkplatzes im Innenquartier 18 „Alte Klosterstraße/Südlicher Rosengarten“ werden gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern
    (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993, die Fahrbahn und der Gehweg als öffentliche Straße gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.
  2. Die Straße wird als sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Ziffer 4 StrWG-MV gewidmet.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Fahrbahn und der Gehweg (schraffiert im Lageplan) befinden sich in der Gemarkung Ribnitz,
Flur 16, auf den Flurstücken 341/1, 336/4, 332/2, 312/2, 314/1, 315/1, 612,  und 319/7.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage