Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/370/04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/370/04

 

Satzungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wildrosenweg", OT Borg, im Verfahren nach § 13 BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wildrosenweg", OT Borg, im Verfahren nach § 13 BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 6. Juli 2017 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches, (BauGB) beschließt die Stadtvertretung die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wildrosenweg", OT Borg, im Verfahren nach § 13 BauGB, bestehend aus dem Textteil (textliche Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom
    6. Juli 2017 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 6. Juli 2017 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wildrosenweg", OT Borg, im Verfahren nach § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Mit der Bekanntmachung tritt die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wildrosenweg", OT Borg, im Verfahren nach § 13 BauGB in Kraft.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung:

Die im Bebauungsplan Nr. 63 festgesetzten HN-Bezugspunkte für die Gebäudehöhen basieren auf dem örtlichen Bestand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63. Bedingt durch den nach Rechtskraft des Bebauungsplanes höhergelegenen Neubau des Wildrosenweges haben sich die örtlichen Höhenverhältnisse nachhaltig verändert. Auch werden in Anpassung an die neue Straßenhöhe Aufschüttungen auf den Baugrundstücken notwendig, so dass infolge dessen die festgesetzten möglichen Gebäudehöhen nicht mehr realisierbar sind.

 

Es ist absehbar, dass für künftige Bauvorhaben entsprechende Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen notwendig werden, was letztlich die Genehmigungsverfahren erschwert. Dem soll mit der Änderung der entsprechenden Festsetzung begegnet werden. Geplant ist eine Festsetzung mit Höhenbezug auf die angrenzende Straße.

 

Seitens der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden keine wesentlichen Anregungen oder Bedenken zum Planvorhaben vorgetragen.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss:1. Februar 2017 (HA)/1. März 2017 (SV)

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:1. Februar 2017 (HA)/1. März 2017 (SV)

 

 

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Anlagen

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