Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/407

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/407

 

Auftellungsbeschluss über die II. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnbebauung Heideweg", OT Langendamm

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Ablauf des 2. Mai 2006 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg“, OT Langendamm, wird in nachfolgendem Teilbereich, begrenzt

 

  • im Norden durch die Grundstücke „Seereihe 5“ und „Heideweg 30“
  • im Osten durch den „Heideweg“
  • im Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen
  • im Westen durch Grün- und Gartenflächen sowie das Grundstück „Seereihe 4“

 

gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB geändert und ergänzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 203, 204/1, 204/2, 204/3 und 272 der Flur 1, Gemarkung Langendamm, als Änderungsbereich und die Flurstücke 205/2, 205/3, 205/4, 205/6 und 273 als Ergänzungsbereich.

 

  1. Ziele der Änderung und Ergänzung
  • Ausweisung von Wohnbauflächen in 2. Reihe
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
  • Sicherstellung der Erschließung

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
  • 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung:

 

Herr Holger Brodhagen, Heideweg 28 a, 18311 Langendamm, beantragt die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32. Zielstellung ist die Schaffung von Baurecht in 2. Reihe für einen Teilbereich nördlich der Bebauung des Heideweges bis zur Seereihe. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Erschließung soll dabei in Form der Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten auf den jeweiligen Vordergrundstücken erfolgen.

 

Herr Brodhagen hat die Übernahme der Planungskosten erklärt. Vor Abschluss des Planverfahrens ist im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages u. a. auch die durch den Antragsteller zu erfolgende Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abzusichern.

 

Der Ortsbeirat Langendamm hat sich in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 zu dem Antragsinhalt bereits grundsätzlich positiv positioniert.

 

 

 

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Anlagen

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