Beschlussvorlage - RDG/BV/TA-17/409
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bildung, Tourismus und Kultur
- Bearbeiter:
- Janine Bittner
- Verantwortlicher:
- Frau Karnatz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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27.04.2017
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.04.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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10.05.2017
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Sachverhalt
Hinweis:
Eine Einsichtnahme in die ausführlichen Kalkulationsunterlagen ist im Bürgerbüro, Frau Gäbler, nach Terminabsprache (Tel. 8934826) möglich.
Begründung:
Eine umfangreiche Tourismuswerbung ist für Kur- und Erholungsorte unverzichtbar. Aus kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsgrundsätzen der Einnahmebeschaffung folgt, dass die Stadt zunächst Entgelte für die von ihr erbrachten Leistungen zu erheben hat, bevor die Finanzierung über Steuern oder Kredite in Frage kommt. Mit der Möglichkeit der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe (FVA) sollen die Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, für ihre Aufwendungen zur Förderung des Tourismus einen Beitrag von denjenigen Personen zu erheben, die aus diesem einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen.
Vor dem Hintergrund der Finanzsituation des städtischen Haushaltes stellt sich für unsere Stadt die Frage, wie das touristische Marketing, die Gästebetreuung vor Ort, interessante Kulturveranstaltungen oder die Erhaltung und Verbesserung der touristischen Infrastruktur in Zukunft finanziert werden.
Tourismusförderung bedeutet positive Imagebildung, Ortsentwicklung und aktive Wirtschaftsförderung. Tourismusförderung bedeutet aber auch, ein lebenswertes Umfeld für Bewohner und ein Bekenntnis zur regionalen Identität zu schaffen.
Die öffentliche Hand ist gefordert, aber sie kann diese Aufgabe aufgrund der Haushaltssituation und der stetig steigenden Pflichtaufgaben nicht alleine leisten.
Tourismus ist keine Pflichtaufgabe, sondern eine freiwillige Aufgabe der Kommune.
Um die bis zum Jahr 2015 alleine aus dem städtischen Haushalt finanzierten Marketingmaßnahmen auch in Zukunft finanziell abzusichern, ist die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe unabdingbar.
Für die Jahre 2017 bis 2020 ist neben Öffentlichkeitsarbeit und Werbung in Form von Flyern, Broschüren, Anzeigen, redaktionellen Beiträgen in Magazinen, Gemeinschaftsanzeigen mit dem Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst und dem Tourismusverein Vogelparkregion Recknitztal auch die weitere Bearbeitung eines neuen städtischen Internetauftritts geplant, der insbesondere Belange des Tourismus in den Focus rückt.
Darüber hinaus sind im Kalkulationszeitraum Maßnahmen zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes in Höhe von weiteren 130.000 € für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung von Informationseinrichtungen für Kur- und Erholungsgäste eingestellt.
Die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des beschlossenen Tourismuskonzeptes werden im zuständigen Ausschuss für Stadt- und Ortsteilentwicklung, Bau und Wirtschaft beraten.
Über den Tourismusstammtisch können sich Unternehmen und interessierte Bürger mit Ideen zur Tourismuswerbung konkret einbringen. Damit ist gewährleistet, dass die Stadtvertreter und die betroffenen Abgabepflichtigen Einfluss auf die Verwendung der vereinnahmten Mittel nehmen können.
Die Fremdenverkehrsabgabe wurde im Jahr 2016 erstmalig im Erhebungsgebiet der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten eingeführt. Die Kalkulation erfolgte zunächst für ein Jahr, weil weitere kalkulationsrelevante Angaben erst seit der Auswertung der Erhebungsbögen aus dem Jahr 2016 vorliegen. Die Auswertung der erhobenen Daten ist in die vorliegende Abgabensatzung und in die Kalkulation eingeflossen. Es gelingt damit nunmehr in Abhängigkeit von der Größe der abgabepflichtigen Unternehmen (Anzahl der Arbeitskräfte, Sitzplätze, Verkaufsfläche, Betten, Boote, Fahrräder) noch differenziertere Abgabesätze festzulegen. Größere Unternehmen werden in Zukunft stärker zur Finanzierung der Aufwendungen für die Fremdenverkehrswerbung herangezogen.
Die Kalkulation geht von einem Zeitraum von 4 Jahren (2017 bis 2020) aus. Die in der Kalkulation berücksichtigten Haushaltsansätze sind in dem am 1. März 2017 von der Stadtvertretung beschlossenen Haushaltsplan enthalten. Der Kalkulationszeitraum bietet Rechtssicherheit für die Abgabepflichtigen im Hinblick auf die Zahlungsverpflichtung für 4 Jahre und minimiert den Verwaltungsaufwand zur Erhebung und Einziehung der Abgabe, weil nur noch Veränderungen der Betriebsgröße sowie An-, Um- und Abmeldungen der Abgabepflichtigen zu Änderungsbescheiden führen.
Die Vorteile, die der Allgemeinheit aus der Fremdenverkehrswerbung entstehen, werden mit 25 % bemessen, sodass von dem berücksichtigungsfähigen Aufwand ein städtischer Eigenanteil von 25 % abgezogen wird.
Die Höhe der FVA soll generell den Vorteil, den die Abgabepflichtigen aus der öffentlichen Tourismuswerbung ziehen können, möglichst gerecht widerspiegeln.
Zur Ermittlung der Abgabesätze wurde daher wie folgt vorgegangen:
Zur Verwirklichung des Grundsatzes der Abgabengerechtigkeit und des Gleichheitsgrundsatzes werden alle zu veranlagenden Abgabepflichtigen nach einem einheitlichen Maßstab zur Herstellung der Vergleichbarkeit gemäß § 8 der Satzung in 4 Vorteilsstufen eingeteilt, je nachdem, ob diese einen geringen, mittleren, starken oder absoluten Vorteil aus dem Fremdenverkehr ziehen. Innerhalb der Vorteilsstufe erfolgte zum Zwecke der Beitragsgerechtigkeit die weitere Differenzierung nach Vorteilseinheiten (hier: Arbeitskräfte, Verkaufsfläche, Sitzplätze, Betten, Boote, Fahrräder). Die weitere Unterteilung der Abgabenhöhe innerhalb der Vorteilsstufe erfolgte vor dem Hintergrund, dass unter Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten mit der Größe des Unternehmens auch die Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten steigen.
Das Aufkommen aus der FVA ist zweckgebunden für Maßnahmen zur Förderung des Tourismus, insbesondere für die Fremdenverkehrswerbung und die dadurch entstehenden Sach- und Personalkosten, zu verwenden und kommt daher dem Kreis der Abgabepflichtigen auch wieder zu gute.
Dieser Aufwand wurde für das Jahr 2017 bis 2020 unter Berücksichtigung eines kommunalen Eigenanteils von 25 % und der anteiligen Personalkosten kalkulatorisch mit jährlich ca. 78.800 Euro ermittelt (siehe anliegende Kalkulation).
Die Satzung tritt bei entsprechender Beschlussfassung in der Stadtvertretung am 10. Mai 2017 zum
1. Juni 2017 in Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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94,2 kB
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2
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129,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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191,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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184,8 kB
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