Beschlussvorlage - AA/BV/FA-17/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. AA/BV/FA-17/005

 

Aufhebung des Beschlusses zur Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012 und erneute Feststellung der korrigierten Eröffnungsbilanz

 

Der Amtsausschuss des Amtes Ribnitz-Damgarten stellt unter Aufhebung des Beschlusses
AA/BV/FA-16/032 vom 26. Mai 2016 zur Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012 des Amtes Ribnitz-Damgarten die Eröffnungsbilanz des Amtes Ribnitz-Damgarten in der Fassung vom
6. April 2017 fest.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 12 KomDoppikEG kann die Eröffnungsbilanz bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für ein späteres Haushaltsjahr korrigiert werden.

 

Die festgestellten Ausweis- und Bewertungsfehler in der Eröffnungsbilanz des Amtes Ribnitz-Damgarten waren insgesamt so wesentlich, dass eine Aufhebung des Beschlusses vom 26. Mai 2016 und eine Neufeststellung der Eröffnungsbilanz erforderlich ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Amtsausschuss, den Beschluss zur Feststellung der Eröffnungsbilanz gem. § 11 KomDoppikEG i. V. m. § 31 Kommunalverfassung M-V neu zu fassen.

 

 

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Anlagen

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