Beschlussvorlage - AA/BV/HA-17/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. AA/BV/HA-17/017

 

Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Ahrenshagen

 

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit §§ 1 und 3 des Kommunal-abgabengesetzes M-V und § 25 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss Ribnitz-Damgarten vom 6. April 2017 folgende Satzung erlassen:

 

Artikel I

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Ahrenshagen vom 19. Dezember 2001 wird aufgehoben.

 

Artikel II

 

Die Satzung tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

 

Kranz

Amtsvorsteherin

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Amt Ahrenshagen und der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 27. Mai 2004 regelt in § 8 „Besondere Vereinbarungen zu den Feuerwehren“. Danach hatten die Gemeinden Ahrenshagen-Daskow, Schlemmin und Semlow die kommunale Selbstverwaltungsaufgabe der Feuerwehren an das damalige Amt Ahrenshagen übertragen. Die Vertragsformulierung entspricht allerdings nicht den Gegebenheiten.

 

 

 

In allen drei ländlichen Gemeinden des Amtes Ribnitz-Damgarten werden die Feuerwehren seit Gründung des Amtes Ribnitz-Damgarten als Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 2 Satz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21. Mai 2015 durchgeführt. Die Finanzierung der Selbstverwaltungsaufgabe Feuerwehren erfolgt im Rahmen der Haushaltspläne der Gemeinden. Mit dem Beschluss Nr. AA/BV/OA-17/018 stimmte der Amtsausschuss der Durchführung der Selbstverwaltungsaufgabe durch die ländlichen Gemeinden gemäß § 127 Abs. 1 Satz 5 Kommunalverfassung M-V nachträglich zu.

 

Für das Amt Ribnitz-Damgarten gilt seit der Amtsgründung als Rechtsnachfolger des Amtes Ahrenshagen die „Satzung über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Ahrenshagen“. Eine entsprechende Feststellung wurde auch seitens des Landkreises Vorpommern-Rügen im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2014 durch das Rechnungsprüfungsamt getroffen und hinterfragt.

 

Für die Gemeinden Ahrenshagen-Daskow, Schlemmin und Semlow werden zum 1. Juli 2017 neue, eigene Gebührensatzungen erlassen, so dass die „Satzung über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Ahrenshagen“ zu diesem Zeitpunkt außer Kraft zu setzen ist.

 

 

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