Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-17/380
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
09.02.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
01.03.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
- anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie
- notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung beschlossen.
Zur 1. Lesung des Haushaltsplanes in der Stadtvertretersitzung am 7. Dezember 2016 wies der Ergebnishaushalt im Finanzplanungszeitraum einen Fehlbedarf wie folgt aus:
2017:- 1.097.400 Euro
2018:- 877.400 Euro
2019:- 1.074.600 Euro
2020:- 3.441.500 Euro
Damit ergab sich für den gesamten Finanzplanungszeitraum ein Fehlbedarf von 3.441.500 Euro.
Der Finanzhaushalt wies zu dem Zeitpunkt einen positiven Saldo der Ein- und Auszahlungen von
+ 749.200 Euro aus.
Im Zusammenhang mit der Haushaltsdiskussion wurde auf Antrag der Fraktionen CDU/FDP, Die Unabhängigen, SPD/GRÜNE und Frau Stadtvertreterin Falkert beschlossen, eine Klausurtagung einzuberufen, wenn nach intensiven Bemühungen durch die Verwaltung ein Haushaltsausgleich nach
§ 16 GemHVO-Doppik nicht erreicht werden kann.
Im Ergebnis der verantwortungsvollen Prüfung der Haushaltsansätze durch die Verwaltung und der Berücksichtigung der Festlegungen aus der inzwischen erfolgten Klausurtagung am 26.01.2017 ergibt sich im Ergebnishaushalt ein Fehlbedarf von 1.601.100 Euro. Damit ist der Haushaltsausgleich nach den Vorschriften der GemHVO-Doppik im Ergebnishaushalt nicht erreicht. Der Finanzhaushalt weist einen Überschuss unter Berücksichtigung des Vortrages der Finanzergebnisse 2012-2016 von
+ 3.330.339 Euro aus.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
13,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
29,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
191,2 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
85,4 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
99,2 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
194,3 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
277,3 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
483,7 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
943,6 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
30,5 kB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
