Beschlussvorlage - RDG/BV/TA-17/361

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/TA-17/361

 

Vorläufige Benutzungsordnung für das Begegnungszentrum der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung beschließt die vorläufige Benutzungsordnung für das Begegnungszentrum der Stadt Ribnitz-Damgarten.

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Sachverhalt

Sachverhalt/ Begründung:

 

Mit dem Begegnungszentrums im Stadtteil Ribnitz West, das im November 2016 nach langjährigen Planungen eröffnet werden konnte, ergeben sich ganz neue Möglichkeiten für die Entwicklung von Angeboten für das kulturelle, soziale und gesellschaftliche Leben in diesem Stadtteil und in Ribnitz-Damgarten insgesamt.

 

Das Begegnungszentrum bietet als Servicestelle des lokalen Engagements optimale Rahmen-bedingungen für die Entfaltung haupt- und ehrenamtlichen Engagements. Ziel ist es, diese Begegnungsstätte als Ort der Begegnung und Kommunikation, als gut vernetzte Anlaufstelle zu entwickeln und von hier aus die Netzwerk- und Gemeinwesenarbeit zu steuern. Durch eine generationsübergreifende, multikulturelle und bedarfsorientierte Angebotsgestaltung wirkt das Begegnungszentrum integrativ, motivierend, koordinierend und sozialgestalterisch in unserer Stadt.

 

Zur Erreichung dieses Ziels sind niederschwellige Angebote unerlässlich. Keine Interessengruppe soll ausgeschlossen werden, weil die Nutzung der Räumlichkeiten an zu hohe Entgelte geknüpft wird. Diesem Anliegen wird die erarbeitete vorläufige Benutzungsordnung gerecht. Nach den seit November vorliegenden Erfahrungen wird das Begegnungszentrum gut angenommen und die vorgeschlagenen Entgelte werden akzeptiert.

 

Es wurden in Anlehnung an die Erfahrungen und Entgelte anderer städtisch vermieteter Räumlichkeiten differenziert nach Nutzergruppen abgestufte Entgelte ermittelt.

 

 

Eine freie Nutzung erhalten Schulen in städtischer Trägerschaft und die Stadtvertretung, ihre Ausschüsse, Ortsbeiräte und Fraktionen. Für Vereine, Verbände, Parteien, Wählergruppen, Organisationen, Schulen, die sich nicht in städtischer Trägerschaft befinden und kulturelle Anbieter können auf Antrag durch die JAM GmbH in Abstimmung mit dem Bürgermeister Entgeltermäßigungen bzw. -befreiungen gewährt werden, wenn das im örtlichen Interesse liegt oder sozial gerechtfertigt ist.

 

Vereine und Verbände, deren Satzungszweck aus förderwürdiger sportlicher, kultureller, sozialer und gemeinwesenorientierter Kinder-, Jugend- und Familienarbeit besteht, können ebenfalls in den Genuss vergünstigter bzw. befreiter Nutzung kommen.

Kommerzielle Nutzer zahlen die höchsten Entgelte.

 

Für interessierte Nutzer steht ein Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.

Die Vermietung liegt im Zuständigkeitsbereich der JAM GmbH auf der Grundlage privat-wirtschaftlicher Verträge. Die Einnahmen fließen in den Haushalt der Stadt Ribnitz-Damgarten.

 

Nach den Erfahrungen der Vermietung über ein Jahr und den dann vorliegenden Betriebskosten der Einrichtung wird die vorläufige Benutzungsordnung überprüft und bei Bedarf die Entgelte angepasst.

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Anlagen

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