Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-17/363

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/363

 

Satzungsbeschluss über die I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenstadt Ribnitz, Quartier 13“, Büttelstraße/Grüne Straße im Verfahren nach
§ 30 Abs. 3 i. V. m. § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB des Entwurfes der I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenstadt Ribnitz, Quartier 13“, Büttelstraße/Grüne Straße im Verfahren nach § 30 Abs. 3 i. V. m. § 13 a durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 26. Januar 2017 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenstadt Ribnitz, Quartier 13“, Büttelstraße/Grüne Straße, im Verfahren nach § 30 Abs. 3 i. V. m. § 13a BauGB bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 26. Januar 2017 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 26. Januar 2017 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenstadt Ribnitz, Quartier 13“, Büttelstraße/Grüne Straße, im Verfahren nach § 30 Abs. 3 i. V. m. § 13a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  2. Mit der Bekanntmachung tritt der I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenstadt Ribnitz, Quartier 13“, Büttelstraße/Grüne Straße, im Verfahren nach § 30 Abs. 3 i. V. m. § 13a BauGB in Kraft.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 21 beinhaltet ein wichtiges Quartier der Innenstadt Ribnitz, welches südlich direkt an den Markt und nördlich an die Straße „Am See“ als Übergang zum Hafen grenzt. Es ist eines der beiden Innenstadtquartiere, welche bereits in den 1990er Jahren mit einem Bebauungsplan überplant wurden, was die Bedeutsamkeit der Ordnung in diesem Bereich aus städtebaulicher Sicht unterstreicht. In den letzten Jahren hat sich deutlich gezeigt, dass die Planungsziele des Bebauungsplanes fort-geschrieben werden müssen. So ist die innere Erschließung wie festgesetzt nicht umsetzbar und auch die Ausweisung eines Kerngebietes ist aus heutiger Rechtslage nicht haltbar.

Die Planungsziele der Neuaufstellung des Bebauungsplanes definieren sich wie folgt:

  • Neuordnung des Innenquartiers
  • Schaffung einer Quartierserschließung einschließlich Anliegerstellplätze und rückwärtiger Grundstückszufahrten
  • Konkretisierung von Art und Maß der baulichen Nutzungen
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

Seitens der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden keine wesentlichen Anregungen oder Bedenken zum Planvorhaben vorgetragen.

 

 

Bisherige Beschlussfassungen:

  • Aufstellungsbeschluss: 26. Februar 2014
  • Beschluss zur Überleitung des Verfahrens zur I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Innenstadt Ribnitz, Quartier 13", Büttelstraße/Grüne Straße, im beschleunigten Verfahren nach § 30 Abs. 1 i. V. m. § 13 a BauGB in ein Verfahren nach § 30
    Abs. 3 i. V. m. § 13 a BauGB: 27. April 2016
  • Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 27. April 2016

 

 

 

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Anlagen

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