Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/332

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/332

 

Entgeltordnung für die Benutzung von Sporteinrichtungen der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung beschließt die  Entgeltordnung für die Benutzung von Sporteinrichtungen in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat sich auf der Grundlage der Änderungen des Umsatzsteuergesetzes entschieden, für den Bereich der Sportstätten rückwirkend zum 1. Januar 2016 einen Betrieb gewerb-licher Art (BgA) zu gründen.

 

In der Entgeltordnung wurde deswegen im § 5 festgelegt, dass zu den in der Anlage 1 dargestellten Nutzungsentgelten (unverändert übernommen aus der „Entgeltordnung für die Benutzung stadteigener Räume, Sportstätten und Anlagen…“) die gesetzlich festgeschriebene Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.

 

Durch die Gründung eines BgA erlangen die Sporteinrichtungen den Status eines Unternehmers nach
§ 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) und unterliegen somit der Körperschafts-, Gewerbe-, und Umsatzsteuer.

 

Ein BgA kann ein Dauerverlustbetrieb sein, so dass weder Körperschafts- noch Gewerbesteuer anfallen. Mit der Umsatzsteuerpflicht ergibt sich die Möglichkeit, Vorsteuer geltend zu machen. Im Sportbereich ergibt sich dadurch die Möglichkeit des Ersatzanspruches gegenüber dem Finanzamt.

 

 

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Anlagen

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