Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-16/350
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Teilnahme an der einheitlichen Behördennummer 115
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Verantwortlicher:
- Frau Hansen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
07.12.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-16/350
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Teilnahme an der einheitlichen Behörden-nummer 115
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Zusammenarbeit im Rahmen der einheitlichen Behördennummer 115 entsprechend der Anlage abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Im Land Mecklenburg-Vorpommern wird die flächendeckende Einführung der einheitlichen Behörden-rufnummer 115 angestrebt. Der Landkreis Vorpommern-Rügen betreibt seit dem 1. Dezember 2014 neben dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern ein 115-Servicecenter. Hier werden von Montag bis Freitag, jeweils durchgängig von 08:00 bis 18:00 Uhr die Fragen der Anruferinnen und Anrufer zu behördlichen Angelegenheiten unabhängig von der Verwaltungsebene aus einer Wissensdatenbank beantwortet. Das soll die sachbearbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen entlasten und die Wartezeiten am Telefon verkürzen.
Das Amt Ribnitz-Damgarten einschließlich Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten ist neben der Hansestadt Stralsund, der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst und dem Amt Bergen auf Rügen einschließlich der Stadt Bergen auf Rügen bereits im Rahmen eines Projektes Partner des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Für die Zusammenarbeit mit den Städten, Gemeinden und Ämtern ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des § 165 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V erforderlich. Vertragspartner ist die Stadt Ribnitz-Damgarten als geschäftsführende Gemeinde, da sie die Verwaltung vorhält. Dem Amtsausschuss wird der Beschluss zur Zustimmung vorgelegt.
Eine Kostenbeteiligung der Städte, Gemeinden und Ämter an dem Betrieb des Servicecenters 115 erfolgt nicht. Der Betrieb des Servicecenters wird über allgemeine Deckungsmittel des Landkreises finanziert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
266,9 kB
|
