Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/322
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohngebiet Sandhufe IV", Sanitzer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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24.11.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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07.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/322
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe IV“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten,
„Wohngebiet Sandhufe IV“ werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom
24. November 2016 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Begründung:
Das Wohngebiet „Sandhufe IV“ setzt die erfolgreiche bauliche Entwicklung von Ribnitz-Süd im Gebiet der Sandhufe fort, stellt hier aber auch einen vorläufigen Schlusspunkt dar, da die Wohnbauflächen-ausweisung lt. Flächennutzungsplan in diesem Bereich erschöpft ist.
Das Plangebiet ist unbebaut und wird eng umgrenzt von den Wohngebieten Sandhufe I, II und III. Die städtebauliche Entwicklung dieser Fläche ist seit längerem Ziel der Stadtplanung und im Flächen-nutzungsplan sowie im „Rahmenplan Sandhufe“ entsprechend ausgewiesen.
Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 88 wird auch die verkehrliche Ring-Erschließung in Richtung Krankenhaus hergestellt, wobei hier durch einen entsprechenden Ausbau und verkehrsorganisatorische Maßnahmen sichergestellt wird, dass eine Nutzung vorrangig nur durch den ÖPNV erfolgt.
Seitens der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden bislang keine wesentlichen Anregungen oder Bedenken zum Planvorhaben vorgetragen.
Bisherige Beschlussfassung
Aufstellungsbeschluss:27. April 2016
Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss:21. September 2016
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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